Klasse B - Der Autoführerschein

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Klasse B

Erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM & L mit ein.

Theorie: 12 Doppelstunden (Grundstoff) á 90 Minuten bei Ersterwerb; 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff bei Erweiterung. 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.

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Klasse B mit 17 (Begleitendes Fahren)

Führerschein mit 17 Jahren: Du kannst Dich bei uns auch für den Führerschein ein halbes Jahr vor Deinem 17 Geburtstag anmelden. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Theorie: 12 Doppelstunden (Grundstoff) á 90 Minuten bei Ersterwerb; 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff bei Erweiterung. 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.

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Klasse B196

Erfahrene Autofahrer haben mit der Führerscheinerweiterung B196 eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, zu fahren.

Vorraussetzung für die Erweiterung:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.

Theorie: Mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung