Klasse C - Der LKW-Führerschein

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Klasse C1

Erlaubte Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildungsfahrzeug: Mercedes Vario

Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff. 6 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff. Der Zusatzstoff kann sich auf 2 Doppelstunden verkürzen, wenn Sie D1 oder D besitzen.

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Klasse C1E

Erlaubte Fahrzeuge | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

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Klasse C

Erlaubte Fahrzeuge | Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus.

Mindestalter: 21 Jahre

Ausbildungsfahrzeug: MAN TGX (2 und 3 Achser)

Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff. 10 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.

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Klasse CE

Erlaubte Fahrzeuge | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Mindestalter: 21 Jahre

Ausbildungsfahrzeug: Anhäger Krone (Wechselbrücke)

Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff. 6 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.